Forum

 

 

 

Willkommen beim Forum des Vereins „Missbrauchsopfer Collegium Josephinum Bonn und Redemptoristen e.V.“

 

Hier können Sie uns gerne die Meinung sagen, Anregungen und Hinweise geben, Diskussionen anregen! Wir behalten uns vor, beleidigende Texte oder Texte, die sonstwie juristisch problematisch erscheinen (wie z.B. Klarnamen von nicht verurteilten Tätern) zu löschen. Wenn Sie mit uns persönlich (ausschließlich Vereinsvorstand) Kontakt aufnehmen wollen, benutzen Sie bitte das Kontaktformular. Persönliche Mitteilungen erscheinen nur dann im sog. Gästebuch, wenn Sie das ausdrücklich wünschen.

 

Wenn Sie einen Eintrag ins Forum vornehmen, erfahren auch wir als Websitebetreiber nicht den Absender der Eintragung. Benutzen Sie eventuell einen Decknamen.

 

Leider ist am 18.11.2019 das alte Forum vom Administrator versehentlich gelöscht worden. Aus verschiedentlichen Kopien  werden wir versuchen, in den nächsten Tagen das alte Forum, so gut es geht, wiederherzustellen, müssen ihm dann aber eine eigene Seite (Forum alt) zuweisen.

 

Jetzt aber sind Sie an der Reihe!

 

 

Kommentare: 64
  • #64

    M. (Montag, 31 Januar 2022 17:04)

    Die jüngsten Enthüllungen in der katholischen Kirche haben mich mehr denn je erschüttert.
    Man fragt sich,welche "Strafe" für die, die nichts getan haben angebracht ist.
    Für mich kommt eine in Frage, die die kirchlichen Würdenträger wirklich"bestrafen" würde.
    Exkommunikation

  • #63

    Winfried Ponsens (Montag, 01 November 2021 19:28)

    Danke für diese kluge Analyse. Uneingeschränkte Zustimmung

  • #62

    Globetrotter (Montag, 01 November 2021 12:43)

    Hallo zusammen,
    Laut eigener Aussage der Unabhängigen Kommssion entscheidet sie individuell und ist weisungsunabhängig. Das mag ja so sein, nachvollziehbar ist es aber nie. Denn Transparenz ist kein Bestandteil der "Ordnung", die vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 24.10.2020 beschlossen wurde.
    So ist es also kein Wunder, dass viele sich fragen, wie kommt eine mir zugewiesene Entscheidung zustande.
    Auch auf Nachfragen erschliesst sich dies nicht.
    Eine einmal von der Kommssion getroffene Entscheidung wird nicht noch einmal geprüft, korrigiert oder erweitert. Das ist traurig; wird doch das eigene Trauma in eine neue Sphäre geleitet. Der Betroffene bleibt auch weiterhin mit seinem "Schicksal" allein, bleibt auch in dieser Richtung nicht verarbeitet.
    Uns bleibt nur die Hoffnung, dass öffentliche Institutionen (Juristen/Gerichte) ein Korrektiv in der Bewertung darstellen können.
    Denn die Hoffnung stirbt zuletzt.

  • #61

    admin (Sonntag, 24 Oktober 2021 17:43)

    Vielen Dank für Ihren Beitrag. Was soll ich sagen? Mit solchen Entscheidungen demonstriert die Kirche ihr Grundverhältnis zu Kindern damals wie heute. Schläge, Ruhigstellen, Bestrafungen- Dinge, die für diese Menschen normal und angezeigt waren damals. Und heute zeigt die Entscheidung der UKA, dass sich an dieser Einstellung nichts Wesentliches geändert hat. Bitter. Missbrauch als Verstoß gegen das 6. Gebot wird von der UKA etwas höher gewertet. Aber auch hier sind die Anerkennungsleistungen lächerlich und stehen in keinem Verhältnis zu dem, was der Missbrauch an lebenslangem Leid bewirkt hat.

    Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass Opfer zu ihrem Recht kommen. Aber auch in der Politik finden sich nur wenige, die gegen diese Politik der Kirchen aufbegehren.

  • #60

    Andrea Tobias (Samstag, 23 Oktober 2021 13:07)

    Hallo liebes Team
    Ich habe heute ein Einschreiben von der UKA bekommen, das man mich mit 2000 Euro abspeisen will. Ich bin von den Hedwigs Nonnen mit Tabletten , Schläge und das man mein Leben versaut hat, weil man mich in der Schule hat 2 mal sitzen gelassen so mein Leben verpfuscht hat. Ich bin gerade nervlich ziemlich down. Ich würde mich freuen, wenn sie Kontakt mit mir aufnehmen würden.
    Mit freundlichen Gruß
    Andrea Tobias

  • #59

    Admin (Montag, 18 Oktober 2021 20:15)

    Uns überzeugen weder das Verfahren als Ganzes noch die Entscheidungen der UKA im Einzelnen. Wir sind sehr interessiert daran, Informationen über Einzelfälle entweder mit Namen oder anonym zu erhalten. Nur so können wir Ungerechtigkeit dokumentieren und politisch aktiv werden. Deshalb möchten wir dich bitten, entweder öffentlich im Forum oder per Mail ausschließlich an den Vorstand (verein@missbrauchsopfer-josephinum-redemptoristen.de) Einzelheiten zu Deinem Fall mitzuteilen. Für welches Verbrechen oder Vergehen oder welche Grenzüberschreitung hat man Dir diese niedrige Summe zugesprochen? Was war warum deine Erwartung?

    Zur Zeit sammeln wir und das Aktionsbündnis der "kirchenbezogenen" Missbrauchsopfervereinigungen entsprechende Entscheidungen.

  • #58

    Udo Stärkelings (Montag, 18 Oktober 2021 18:51)

    Heute Bescheid erhalten. Es ist eine einzige Heuchelei. Habe bei meinem Erstantrag noch 4000 Euro erhalten. Die UKA ist der Meinung, das reicht, also vielen Dank für Nichts.

  • #57

    Sumsie (Mittwoch, 14 Juli 2021 16:16)

    Ich habe schon im März berichtet, das ich um Wiedergutmachung kämpfe. Mittlerweile habe ich den "Prozess" durchlaufen, was bedeutet, Gespräch mit Missbrauchsbeauftragter und einer beisitzenden Interventions Dame geführt, welches Plausibilität etc. herausstellen soll. Die geschah im Mai und war auch entsprechend mitfühlend und ruhig, dennoch sehr sachlich. Ich selbst habe nur sehr wenig Info über den damaligen Peiniger erhalten. Da es schon sehr lange, also Jahrzehnte, zurück liegt, muss man tief in sich graben, um die dennoch geforderte Details zu finden. Das ist sehr unangenehm und traumatisiert tatsächlich eine Zeitlang aufs neue. Danach habe ich sehr lange auf ein Gesprächsprotokoll warten müssen, wieder 2 Monate, welches nun aber - zusammen mit der vorherigen Korrespondenz - auf dem Weg zur Kommission ist. Das bedeutet nun sicher erst einmal sehr langes Warten, das wurde mir auch beim Gespräch schon mitgeteilt, denn die Kommission tagt erstens sehr unregelmäßig und kommt dann wohl kaum ihrer Aufgabe nach, gemessen an der Quantität von Anträgen. Nun wurde Medial Beschleunigung etc. versprochen. Allerdings vernimmt man auch wieder die Kritik, die es schon früher gab, das keinesfalls der Missbrauch dabei wirklich entsprechend entschädigt wird. Falls hierbei nun auch noch gespart werden soll, kann dieser Tenor allerdings nicht gut ausgehen. Ich werde mich hier wieder melden, wenn mein Fall abgeschlossen wurde.

  • #56

    Ulrich Sanktjohanser (Mittwoch, 30 Juni 2021 16:16)

    Frankfurter Allgemeine Zeitung v0m 30.06.2021
    mehr dazu wäre weniger:

    Empathielose Bischöfe
    Von Daniel Deckers
    Mehr als zwei Jahre ließen sich die katho­li­schen Bischö­fe in Deutsch­land Zeit, um nach der vernich­ten­den Evalua­ti­on der lang­jäh­ri­gen Aner­ken­nungs­pra­xis für erlit­te­nes Leid durch sexu­el­len Miss­brauch in der MHG-Studie eine neue Rege­lung in Kraft zu setzen. Und wie so ziem­lich alles, was die Bischö­fe seit 2001 jemals in Sachen Aufar­bei­tung ins Werk setz­ten, bedach­ten sie im Januar die neue Unab­hän­gi­ge Kommis­si­on und den neuen Entschä­di­gungs­rah­men mit allen nur denk­ba­ren Vorschuss­lor­bee­ren. In der Tat ist ein zentra­li­sier­tes Verfah­ren besser als die zehn Jahre lang prak­ti­zier­te diöze­sa­ne Will­kür, und 50 000 Euro sind mehr als 5000.

    Doch das Zeug­nis, das die Vertre­ter der Betrof­fe­nen den Bischö­fen und ihrer Kommis­si­on nach einem halben Jahr ausstel­len, ist ebenso beschä­mend wie bedrü­ckend. Falsche Verspre­chen sind nur eine Facet­te der neuer­li­chen Demü­ti­gungs­spi­ra­le. Eine andere sind die zeit­rau­ben­den Bear­bei­tungs­pro­zes­se – und das nicht zuletzt von Anträ­gen, hinter denen Betrof­fe­ne in einem derart fort­ge­schrit­te­nen Alter stehen, das sie nicht mehr wissen, ob sie das Ende des Verfah­rens über­haupt noch erle­ben werden. Hätten die Bischö­fe all das nicht vorher beden­ken können und vor allem müssen? Der Scha­den, den sie mit ihrer immer wieder zu- tage treten­den Inkom­pe­tenz und Empat­hie­lo­sig­keit anrich­ten, ist längst nicht mehr zu ermes­sen. Nicht nur unter den Betroffenen.

  • #55

    Letizia (Samstag, 12 Juni 2021 21:12)

    Nach meiner Meinung - wir brauchen keine BetroffenenBeiräte!
    Kostet nur Geld und unnötig Zeit! Damit zieht sich das ganze Verfahren nur unnötig in die Länge - beabsichtigt???!!!
    Die Kirche müsste alles Betroffenen ohne wenn und aber grundsätzlich 500.000 Euro auszahlen!
    Das wäre nur gerecht für die verpfuschten Biografien und das Leid, das bis zum heutigen Tag anhält!
    Aber nein, lieber nochmal diskutieren und die Angelegenheit aussitzen!
    Bis dahin segnet uns das Zeitliche!

  • #54

    Sumsie (Montag, 29 März 2021 19:22)

    Hallo, auch ich habe einen Antrag gestellt, jedoch ohne jede vorherige Rechtsberatung. Telefonat und doch eine ehr sehr mitfühlende Korrespondenz mit Missbrauchsbeauftragten hatte ich schon. In meinem Fall war es Leid, das sich in jahrelangen Missbrauch und steter Gewalt dargestellt hat. Damals war ich so zwischen 8 und 12 Jahre alt, habe trotzdem auch versucht, dem zu entfliehen, natürlich erfolglos. Man schaute weg, das u.a. weiß ich heute, viele Jahre später. Es gab sogar mal Gespräche mit dem Vater und einem Kleriker dort...jedoch erfolglos. Kaum zu verstehen aus heutiger Sicht! Ich bin sehr gespannt, wie ein danach teilweise doch sehr problematisches Leben - insbesondere im zwischenmenschlichen Bereich - in Euro nun gewertet wird. Da es sich um meines handelt, möchte ich auch endlich um Wiedergutmachung kämpfen, das ist es mir wert, nachdem man so lange selbst immer falsche Schuld und Unverständnis in sich trug. Das war furchtbar und unfassbar schwer!

  • #53

    campio (Donnerstag, 18 März 2021 13:35)

    Danke für die Information. Ich werde mich dann noch einmal melden, wenn ich den Bescheid bekommen habe.

  • #52

    admin (Dienstag, 16 März 2021 10:27)

    Lieber Campio! Heute erfahre ich von einem ersten Bescheid der UKA an einen Betroffenen aus unserem Verein. Demnach scheint sich erst einmal die Einschätzung derer zu bestätigen, die darauf vertrauen, dass die Kommission eher großzügig zu Gunsten der Betroffenen entscheidet.

  • #51

    campio (Montag, 15 März 2021 11:08)

    Herzlichen Dank!

  • #50

    admin (Sonntag, 14 März 2021 16:31)

    Lieber Campio!
    Geduld ist bei Kirche in diesen Fragen immer angesagt. Wie weit entfernt die Zahlungen von gerichtlichen Entscheidungen sind, ist schwer einschätzbar wegen der wenigen Bescheide bisher und auch deshalb, weil diese nicht begründet werden. Dass man "eher großzügig" sein wird, bezweifele ich persönlich eher. Was ich jedenfalls zur Zeit nicht bezweifle, ist, dass die Kommission selbständig entscheidet. Im Fall der diözesanen Opfer weist sie wohl auch das Geld direkt an. Wieviele Schwierigkeiten sich für die Kommisssion ergeben durch den aufgeführten Kriterienkatalog auf der einen Seite und durch die Orientierung an der sog. Schmerzensgeldtabelle auf der anderen, ist kaum zu durchschauen. Tatsächlich beziehen sich die Schmerzensgeldzahlungen, die in der Tabelle genannt werden, fast ausschließlich auf Einzeltaten und Taten mit Penetration. Ob das nun heißt, dass bei einem Opfer z.B., das 1mal vergewaltigt wurde, dann 50.000,00€ bezahlt werden und bei einem Opfer, das 40mal vergewaltigt wurde , dann 40mal 50.000,00 € bezahlt werden, ist völlig unklar. Bliebe man bei der Zahlung von 50.000,00 als grundsätzliche Höchstauszahlung, gäbe es hier ja eine Ungleichbewertung der Vergewaltigungsakte, die regelrecht nach öffentlicher Gerichtsbarkeit schreit. Ob dann den Opfern lebenslang schädigende Missbrauchshandlungen unterhalb der Schwelle der Penetration nur mit Zahlungen im Bereich von mehreren 100,00€ vergolten würden- ich mag mir den Proteststurm, der über die Kirche hereinbricht, erst gar nicht ausmalen. Transparenz eines Verfahrens ist etwas völlig anderes und Gerechtigkeit wohl auch. Ob die Bischöfe genau das beabsichtigt haben, als sie die Vorschläge der eigenen Expertenkommission in den Wind schlugen, werden wir wohl nie erfahren. Auch das bleibt festzuhalten: es handelt sich nur um Anerkennungen des Leids und ausdrücklich nicht um Entschädigungen, obwohl man sich an Entschädigungszahlungen staatlicher Gerichte orientiert. Wer will das alles verstehen? Eines ist offensichtlich: Die Kirche braucht staatliche Unterstützung bei der Aufarbeitung und auch, was die Entschädigungsfrage angeht.

  • #49

    campio (Sonntag, 14 März 2021 15:40)

    Danke für die interessanten Informationen. Ist halt blöd, wenn man Einzelkämpfer ist und man Monat für Monat älter wird. Mein Antrag ist von Mitte Januar und ich habe bisher nichts gehört. Spannend wäre ja eine Tendenz.
    Wie weit entfernt ist die Höhe der Zahlungen in Bezug auf gesetzliche Entschädigungen bei ähnlichen Mißbrauchsfällen? Ist "man" eher großzügig? Hängt eine Entscheidung auch von der jeweiligen Diözese ab (Häufigkeit der Fälle, Finanzsituation)?

  • #48

    admin (Montag, 08 März 2021 15:18)

    Die aktuellen Bescheide werden verschickt ohne weitere Begründung, weshalb die Kommission zu der entsprechenden Entscheidung gekommen ist. Damit will man offensichtlich jedem Versuch entgegenwirken, die Bescheide zu vergleichen und schließlich wohl auch Widerspruch einzulegen. Möglicherweise soll dieses Vorgehen die Freiwilligkeit der Anerkennungsleistung unterstreichen. Inwiefern das gegen den Rechtsgrundsatz der Nachprüfbarkeit vergleichbarer Leistungen (Willkürausschluss) verstößt, werden am Schluss wohl Gerichte klären müssen.

  • #47

    admin (Montag, 08 März 2021 15:07)

    Vielen Dank für ihre Nachfrage. Tatsächlich trudeln nun die ersten Bescheide ein. Unseres Wissens tagt die sogenannte UKA turnusmäßig. Für Ordensgeschädigte gibt es naturgemäß noch keine Bescheide, weil die Orden sich erst kürzlich dem Verfahren der Bischöfe (jedenfalls ein Teil der Orden, unter anderem die Redemptoristen) angeschlossen haben.

  • #46

    campio (Donnerstag, 04 März 2021 15:49)

    Gibt es schon Erfahrungen mit der "Unabhängige Kommission"? Treffen die sich turnusmäßig oder schicken sie die Unterlagen reihum? Hat es schon Entscheidungen gegeben oder wird es, wie von der Betroffeninitiative Hildesheim prognostiziert, zwei Jahre in Anspruch nehmen?
    Die katholische Kirche steht ja momentan ziemlich unter Druck, da wäre wohl jede weitere schlechte Nachricht nicht sehr von Nutzen.

  • #45

    admin (Donnerstag, 25 Februar 2021 20:14)

    Sorry. Ihr Beitrag blieb versehentlich unberücksichtigt. Selbstverständlich hat man die Möglichkeit des Widerspruchs oder die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu formulieren.
    Das Besondere am Verfahren: es handelt sich um freiwillige Leistungen. Das heißt aber keinesfalls, dass man die Höhe willkürlich festlegen könnte. Sie muss schon den deutschen Rechtsgrundsätzen z.B. auf Gleichbehandlung etc. entsprechen. Problem: es gibt naturgemäß noch keine gerichtlichen Entscheidungen zu den Anerkennungsleistungen. Wenn es sie gibt, ist man danach schlauer.

    Was man aber auf jeden Fall sagen kann: Es ist sicher sinnvoll, einen solchen Antrag erst nach anwaltlicher Beratung zu stellen. Fallstricke gibt es ohne Ende. Fängt an bei der Frage, nach welchen Kriterien letztlich entschieden wird. Rekurriert man auf den sog. Kriterienkatalog der DBK oder auf die Begründungen einzelner gerichtlich angeordneter Schmerzensgeldzahlungen im Bereich der Vergewaltigungen bzw. sexualisierter Gewalt. Die DBK hat hier zumindest Unklarheit gelassen, weil sie sich in der Beschränkung der Höhe der Zahlungen einerseits auf diese Urteile bezieht, sie andererseits inhaltlich aber nach ihrem Kriterienkatalog abarbeiten will. Orientiert sie sich an den Schmerzensgeldtabellen, ist zum Beispiel die Frage sehr entscheidend, ob der sexuelle Übergriff die Hautgrenze überschritten (Eindringen in den Körper womit auch immer) hat oder auch ob er mit Gewalt erzwungen wurde etc. Richtig ist in jedem Fall, das, was passiert ist, äußerst präzise und mit klaren Worten zu berichten. Scham ist hier fehl am Platz. Gerade das aber ist für uns als Betroffene in der Wirkung so fatal, weil es zur Retraumatisierung regelrecht einlädt. Insgesamt ist das Verfahren der Stoff, aus dem dann unendliche viele Themen für Doktorarbeiten erwachsen. Es scheint fast so, als wolle die Kirche diese Zahlungen unbedingt zur never ending story machen

  • #44

    campio (Donnerstag, 17 Dezember 2020 12:00)

    Die DBK hat sich gegen eine Pauschallösung bei den "Entschädigungen" entschieden und eine Einzelfallprüfung der Mißbrauchsfälle favorisiert. Dabei soll eine "Unabhängige Kommission" die Leistungshöhe feststellen und die Auszahlung an Betroffene anweisen.
    Die Vergleichbarkeit der Vielzahl an Fällen ist vermutlich sehr schwierig und wird wohl auf eine Art "Kataloglösung" basieren.
    Was ich bisher nirgenwo nachlesen konnte, welche Möglichkeiten/Rechtsmittel ich habe, wenn ich mit der festgestellten Leistungshöhe nicht einverstanden bin und sie für unangemessen halte?
    Weiß da jemand schon etwas mehr?

  • #43

    admin (Samstag, 12 Dezember 2020 16:40)

    Auf der Website der DBK ist die Verfahrensordnung zu finden. Die Antragsformulare sind noch nicht eingestellt. Wir informieren umgehend.

    Ordensgeschädigte richten ihre Anträge über die externen Beauftragten des zuständigen Ordens an die Kommission der DBK. Geschädigte sollten vorher mit dem oder der Beauftragten persönlich Kontakt aufnehmen. Die Namen und Anschriften der Beauftragten des Ordens der Redemptoristen finden Sie auf der ersten Seite der Homepage.

  • #42

    Hans-Peter Scheerer (Samstag, 12 Dezember 2020 06:16)

    wo, bei wem stelle ich einen Antrag auf Entschädigung

  • #41

    admin (Freitag, 11 Dezember 2020 15:43)

    Zum Antrag werden wir noch eingehender informieren. Dass wir diese Art der Anerkennung nicht angemessen und in vielen Fällen auch retraumatisierend finden, haben wir an anderer Stelle unter Aktuelles mehrfach betont.

    Trotzdem haben wir dieses Verfahren. Keinesfalls sollte man ein solches Angebot wie im Bistum Münster nutzen. Es bleibt dann für den Betroffenen undurchsichtig und oder unüberprüfbar, was im neuen Antrag steht. Seit der Ersbeantragung haben sich bei vielen Betroffenen neue Aspekte ergeben, die unbedingt Berücksichtigung finden müssen.

  • #40

    Günter Lippke (Donnerstag, 10 Dezember 2020 10:43)

    Das Bistum Münster hat angeboten, die Antragstellung zu übernehmen. Alle Betroffenen können ein-bzw. nachreichen, was es noch zu berichten, zu ergänzen und zu betonen gäbe. Ich meine, auf dbk.de vor ein paar Tagen Kriterien zur Entscheidungsfindung des Gremiums entdeckt zu haben, finde sie nun aber nicht wieder. Häufigkeit und Dauer des Missbrauchs, Schwere wie Anwendung körperlicher Gewalt, gezieltes Ausnutzen eines Vertrauensverhältnisses waren dabei. Es ist zynisch, weil sich jeder den Preis eines einzelnen Missbrauchs ausrechnen kann. Und es bleibt grundverkehrt und unmöglich, sich nach 50,60 oder noch mehr Jahren überhaupt eine Entscheidung anzumaßen.

  • #39

    campio (Mittwoch, 09 Dezember 2020 17:58)

    Danke schön!

  • #38

    admin (Mittwoch, 09 Dezember 2020 15:12)

    Lieber campio!

    Interessante Fragen. Fragen, auf die auch wir gerne eine Antwort hätten. Allerdings ist das Kommunikationsmanagment der DBK schlecht. Man hört schon mal was. So soll die Kommission stehen. Aber Genaues weiß man leider nicht. Ach ja. Transparenz ist was anderes. Und Transparenz wäre nun gerade im Umgang mit Missbrauchsopfern das, was Kirche gelernt haben könnte. Sie machen die Dinge in den Hinterstuben unter sich aus.

    Wenn wir Genaueres erfahren, melden wir uns sofort.

  • #37

    campio (Mittwoch, 09 Dezember 2020 12:52)

    "Die Herbst-Vollversammlung der deutschen Bischöfe im September 2020 hat die Ausgestaltung der Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids beschlossen. Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat am 24. November 2020 diese Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids abgeschlossen. Hierdurch wird, entsprechend der Empfehlungen der MHG-Studie, für Betroffene sexuellen Missbrauchs ein einheitliches, transparentes und unabhängigeres Verfahren zur Anerkennung des Leids in den deutschen Diözesen etabliert. Zukünftig werden die Zahlungen an Betroffene durch ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium festgelegt, das auch die direkte Auszahlung der Leistungen anordnet."
    ...
    "Die Antragsstellung ist ab dem 1. Januar 2021 möglich.
    Die neuen Unterlagen für Anträge nach dem überarbeiteten Verfahren (Merkblatt/Antragsformular) sind in Bearbeitung und werden vor dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen."

    Kennt denn jemand den aktuellen Sachstand? Ist die Kommission berufen? Sind Handlungsgrundsätze der Kommission bekannt? Wann soll es die neuen Unterlagen für Anträge nach dem überarbeiteten Verfahren (Merkblatt/Antragsformular) geben?

  • #36

    Ulrich Sanktjohanser (Freitag, 23 Oktober 2020 17:05)

    Lieber Karl,
    nein, an Dich erinnere ich mich nicht konkret. In meinem Berufsleben sind mir tausende von Namen über den Schreibtisch gerauscht, sie sind nach dem Fall abgehakt und vergessen worden. Manche Namen, aber nicht viele, von damals habe ich noch drauf. Meine Frau erzählt mir immer wieder von Leuten, die ich kennen müsse, weil ich deren Scheidungsverfahren oder was auch immer hatte.
    Ich war ab ca 1990 Fachanwalt für Fam- und ArbRecht und habe für Strafrecht keine Ambitionen.
    Meine letzte Strafsache, die ich ca 1986 hatte, erinnere ich, und sie kotzt mich auch heute noch an, weil der Mandant, ca 70 + Jahre, katholisch, etliche Jahre zuvor seine eigene Nichte missbraucht hatte. Es war im Wesentlichen eine Frage der Verjährung, weil die Schwere der Tat vom Alter des Opfers abhängt. Der Kerl saß im ersten Gespräch vor mir und hat geheult wie ein kleines Kind und betonte, das Mädchen sei bereits älter als 14 gewesen. Er lüge nicht. Schließlich sei er katholisch und Lügen sei die schwerste Sünde. Er kam mit einer ganz milden Geldstrafe davon.
    Alle Strafsachen in meiner Kanzlei hat danach entweder der Sozius oder die angestellte RAin gemacht.
    Deine juristischen Fragen kann ich Dir nach einem kurzen Blick ins Gesetzbuch, nur ungefähr beantworten: Die Verjährungsregel, § 78 StGB, besagt, dass die Strafvereitelung in den Dich interessierenden Fällen zumeist nach nur drei Jahren verjährt ist. Dies gilt sowohl für die Strafvereitelung § 258 StGB (= Vertuschung einer Straftat) als auch für das Unterlassen oder die Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung § 286 StGB, das was wir unserem Direx vorwerfen, der wohl die kriminelle Neigung seines Mitbruders in Christo kannte. Wir bewegen uns hier auch nicht in dem Gebiet der Verbrechen, d.i. eine Strafandrohung von min. 1 Jahr Freiheitsentzug, sondern dem der Vergehen.
    Auch die sex. Handlung an Personen unter 14 Jahren Jahren, § 176 StGB, ist kein Verbrechen, weil die Tat mit Freiheitsentzug von 6 Mon. bis 10 Jahren verfolgt wird. Auch gerade § 177 StGB, sexuelle Nötigung, ist kein Verbrechen, nur die Verjährung ist kürzer als bei §176 StGB.
    Und Ratzinger hat sich in dieser Hinsicht nicht strafbar gemacht. Im Zweifel unterliegt er der berufsmäßigen Schweigepflicht. Und Fake News hat er schon immer verbreitet. Immerhin behauptet er, u.a. Jesus habe übers Wasser laufen, Wasser in Wein verwandeln oder seinem Jünger Petrus das abgeschlagene Ohr ohne Nadel und Faden augenblicklich wieder ankleben können. Auch hat er, der über viele Jahre die Amtsgeschäfte seines Vorgängers Johannes Paul II und bereits seit 1981 die Hl. Katholische Inquisition geführt hat, auf dem Balkon des Vatikans gelogen, weil er nach seinen Worten "ein einfacher Arbeiter im Weinberg des Herrn (,) Papst" geworden sei.
    Privates werde ich Dir demnächst privat mitteilen.
    LG
    Uli


  • #35

    Karl Haucke (Samstag, 17 Oktober 2020 21:01)

    Ich schreibe hier in meiner Eigenschaft als Privatmensch.
    Lieber Ulrich, vielleicht erinnerst Du meinen Namen, ich war 1963 - 1968 am Collegium Josephinum in Bonn eine Klasse unter Dir und in verschiedenen Gruppen dem geweihten Vergewaltiger Willibald S. ausgeliefert. Lange Zeit konnte ich die Verbrechen vergessen, in 2012 wurde mein Körpergedächtnis wieder aktiv und empfahl mir, mich per Suizid aus der lebensfeindlichen Situation zu befreien. Das hat nicht funktioniert, ich habe dann mit Unterbrechungen 15 Monate in der Psychiatrie verbracht. In 2016 stieß ich dann auf MoJoRed und all die Klassenkameraden von damals. Der Verein ist inzwischen eine Art Familie für mich geworden, auch wenn wir uns meist nur 2 Mal im Jahr sehen. Es sind die einzigen Menschen, die verstehen, warum ich so ticke wie ich es tue. Inzwischen bin ich Rentner, habe allerdings keine elektrische Eisenbahn, sondern stecke meine Energie auf verschiedenen Ebenen in die Arbeit für die Belange Betroffener und potentieller Betroffener an failed schools. Seit jüngster Zeit tue ich dies z.B. im Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen.
    Soviel zu meinem Hintergrund. Jetzt zu meinen Anmerkungen / Fragen.
    Es darf nicht unerwähnt bleiben: Der geweihte Verbrecher Willibald S. hatte ein sehr viel breiteres Interessenspektrum, als wir alle jahrelang geglaubt haben. Korrumpieren zum gemeinsamen Masturbieren, Oralverkehr in beide Richtungen, Analverkehr und Aufforderung dazu, gfs. musste auch die Achselhöhle herhalten; dann die vielfältigen Formen geistigen Missbrauchs, vom sog. Anbetungskreis über die wöchentliche Gehirnwäsche in den "Ordnungskonferenzen" bis hin zur sadistischen Instrumentalisierung der Beichte. Aber Willibald S., der geweihte Christ und Pädagoge, machte auch, wie wir heute wissen, vor minderjährigen Mädchen nicht halt.
    Nun beschreibst Du, Ulrich, mit Deiner Expertise als Rechtsanwalt im Hintergrund, dass Ratzinger, der Bruder des Schläger-Sängers in Regensburg, in der Glaubenskongregation Kenntnis über die Serienseelenmorde an der Bonner Schule hatte. Frage: Unterliegt die Mitwisserschaft an einem Verbrechen auch den bekannten Verjährungsfristen? Ist das Vergraben solcher Informationen in den geweihten vatikanischen Archiven nicht auch ein Straftatbestand? Immerhin wurden die Verbrechen den Verfolgungsbehörden vorenthalten. Wenn ja: Welche Verjährungsfristen hat dieser?
    Du hast diese und ähnliche Fragen vermutlich schon mit Winfried besprochen. Auch wenn in diesem Forum hier keine Rechtsberatung angeboten erdrn kann, so wäre es für mich und vielleicht auch andere Betroffene hilfreich, die Auskünfte zu erfahren, die Du geben kannst / darfst.
    Wäre schön, von Dir zu hören.
    Karl Haucke
    karl.haucke@betroffenenrat-ubskm.de
    Hilfetelefon beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs:
    0800 22 55 530

  • #34

    Sylvia (Samstag, 17 Oktober 2020 17:47)

    Herzlichen Dank für diesen Leserbrief. Hoffen wir, dass er den Weg in die Welt findet!

  • #33

    Ulrich Sanktjohanser (Freitag, 16 Oktober 2020 16:07)

    Leserbrief an die FAZ zum Artikel: Ende des Beschweigens
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    zu den genannten großen Beschweigern und Vertuschern des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche zählt unbedingt auch Prof. Ratzinger, Papst Benedikt XVI. emeritus.In den 60er Jahren hat der Redemptoristen Pater Willibald S. über ca. 6 bis 8 Jahre als Präfekt (= Gruppenleiter und Erzieher) am Collegium Josephinum Bonn, sich an geschätzt min. 60 Klosterschülern sexuell in unterschiedlichen Graden, durch Onanieren im privaten Präfektenzimmer bis zum Oralverkehr, vergangen. Hierüber gibt es über 30 dezidierte Dokumentationen, nachzulesen auf der Homepage missbrauchsopfer-josephinum-redemptoristen.de.
    Einige meiner Mitschüler waren Ende der 60er Jahre in den Orden der Redemptoristen eingetreten und zu Priestern geweiht worden. Sie sind dann, die Zahl ist mir nur ungefähr bekannt, später aus dem Orden ausgetreten und haben sich mit der konkreten Begründung des sexuellen Missbrauchs von Rom laizieren lassen ( d.i. die römische Rücknahme der Priesterweihe und die Befreiung vom ewigen Ordensgelübde). Zuständig für diese Befreiung ist die Hl. Glaubenskongregation, für die Ratzinger, bevor er Papst wurde, verantwortlich war. Einer dieser betroffenen Männer hat den Brief seiner Laizierung, der von seiner Höchstwürden Kardinal Erzbischof Prof. Dr. Ratzinger unterzeichnet ist, meinem Freund W. Ponsens, der für die Homepage verantwortlich ist, gezeigt.
    Noch vor wenigen Jahren hat Ratzinger noch in der Presse verbreitet, für die sexuellen Missbräuche in der Kirche sei die Generation der 68er verantwortlich. Auch über diese Verlautbarung gibt es eine gründliche Dokumentation auf der Homepage der Missbrauchsopfer.
    Aus diesem und den anderen Laizierungsprozessen meiner Mitschüler war dagegen Ratzinger bekannt, dass die Missbrauchsfälle in diesem katholischen Internat 1968 zu Ende gingen, nachdem sie über ca 6 Jahr dort gewütet haben.
    Bitte haben Sie keine Scheu, auf diese Heuchelei zu verweisen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Rechtsanwalt
    Ulrich Sanktjohanser
    Hermannstraße 26
    57537 Wissen

  • #32

    Ulrich Sanktjohanser (Montag, 20 Juli 2020 19:05)

    Hallo Winfried,
    ich unterschreibe/unterstütze auch.

  • #31

    Günter Lippke (Freitag, 17 Juli 2020 23:37)

    Ich bin nicht Mitglied einer Organisation oder Initiative. Aber als Betroffener unterstütze ich den Offenen Brief an Bischof Bätzing vom 12.7.2020 voll und ganz.

  • #30

    N.N. (Dienstag, 17 März 2020 13:55)

    Lieber Winfried,
    Deine neuen Beiträge zu Entschädigung und Verheimlichen von Täternamen und Verheimlichen von kirchlichen Verheimlichern habe ich mit Belustigung gelesen.
    Die Kirche wird Sache aussitzen. Da wir fast alle in der letzten Lebensphase sind, kann Gott mit Wohlgefallen auf die Verwalter seiner Vermögenswerte schauen. Hinzu kommt, dass Corona den einen oder anderen von uns zum sozialverträglichen Frühableben bewegen wird. Es wird dann auch gottgewollt sein.
    Wir können uns postum dann bei IHM persönlich beschweren.
    "Das Warten der Gerechten wird Freude werden; aber der Gottlosen Hoffnung wird verloren sein.
    Sprüche 10,28"

  • #29

    Winfried Ponsens (Donnerstag, 05 März 2020 20:03)

    An dieser Stelle nur soviel: Wir sind nicht zufrieden. Wir halten die Diskussion um Entschädigung und Anerkennungsleistung für fatal und falsch. Das waren schwere Verbrechen. Verbrechen, bei denen nicht nur der Täter unermessliche, weil lebenslang sich auswirkende Schuld auf sich geladen hat sondern auch und vor allem die Kirche als Institution. Der Kampf um die Begriffe, der Kampf um die Verantwortungen, der Kampf um die Entschädigung durch die Kirche fängt gerade erst an. Dieses jetzige Ergebnis von höchstens 50.000,oo€, das ist pure Niedertracht. Erwartet, befürchtet und doch auch gehofft, es könnte einmal anders sein. Ich werde nicht ruhen, bis das Ding Entschädigung oder Schmerzensgeld heißt und es muss sechsstellig sein. Für ein nicht freigegebenes Foto einer - sorry - dahergelaufenen Prinzessin oder sonstigen Sternchens sind mindestens 400.000,00€ fällig und für ein beschädigtes Leben höchstens 50. 000,00? Nein. Nein.
    Ach ja. Und arm gerechnet haben sie sich auch gleich wieder. Sie sprechen über Kirchensteuern aber nicht über jahrelange Anhäufung und Umwidmung von Rücklagen in Eigenkapital. Ja, es wäre ein Klacks, alle zu entschädigen- und das mit Signalwirkung. Schaler Nachgeschmack!

  • #28

    Günter Lippke (Donnerstag, 05 März 2020 19:25)

    Mein Dank und mein Respekt für alle, die sich in Mainz in der Frühmessenkälte zur Demonstration aufgestellt und mit einigen Bischöfen gesorochen haben.
    Leider lässt sich das in der Pressekonferenz zur Eröffnung erwähnte hoffnungsvolle "deutliche Signal" im heutigen Ergebnis nicht wiederfinden.
    Beschämend.

  • #27

    Winfried Ponsens (Montag, 10 Februar 2020 19:03)

    Vielen Dank für die Blumen. Dass sich die Seiten unter Aktuelles so schnell füllen, ist vielleicht in Teilen meiner Presseaufmerksamkeit geschuldet, aber zum größten Teil doch dem, was täglich an Missbrauch von Kindern und Jugendlichen widerfährt und zum anderen dem zähen Fluss der Dinge, was Aufarbeitung und vor allem Entschädigung betrifft.
    Dein Hinweis auf Prof. Pfeiffer, den finde ich sehr gut. Wenn man ihn hören und erst recht mit ihm diskutieren kann, dann sollte man das unbedingt tun. Es bringt einen weiter. Ich selbst habe ihn gerade bei einem Vortrag in Trier erlebt und kann nur sagen: es lohnt sich. Weil es geht nicht nur um Kirche und Verbrechen, sondern er berichtet auch ganz allgemein aus seiner Arbeit und stutzt einen schon ganz enorm zurecht, was unser aller Gefühl von Bedrohung durch schwere Verbrechen anbetrifft.
    Sehr klar wird, warum er seinerzeit den Auftrag zur Aufarbeitung entzogen bekam: er wollte die Missbrauchsverbrechen Diözese für Diözese aufarbeiten und er wollte die Verantwortlichen- Kette bis oben hin offenlegen. Das war nicht gewünscht. Umso erstaunlicher, dass der Erzbischof von Köln Woelki eine Studie in Auftrag gegeben hat, die Ross und Reiter benennen will. Wir sind gespannt, ob er bei der Zusage bleibt, diese Studie am 12. März tatsächlich der Öffentlichkeit vorzustellen.
    Danach gilt es, auch die Entschädigungsfrage neu zu bewerten. Das ist ja das eine: die Entschädigung für das erlittene Unrecht, aber eine wirklich akzeptable honorige Schmerzensgeldzahlung begründet sich ja gerade in dem, was wir das zweite Verbrechen nennen: das Schweigen und Vertuschen durch die Amtskirche und die jahrzehntelange Verhinderung jedweder Genugtuung.

  • #26

    N.N. (Montag, 10 Februar 2020 18:01)

    Lieber Winfried,
    beachtlich, das fasche Wort, der Elativ wäre angemessen, was der Verein in den letzten Monaten wieder zusammen getragen hat.
    Zunächst, Missbrauchsopfer ist, so denke ich, unscharf, zu mild. Wir sind Geschändete. Von Segeroth wurden wir zum Onanieren gezwungen und einige von uns wurden, wie Karl Hauck, er wird nicht der einzige gewesen sein, in der Sendung Brisant berichtet, darüber hinaus als unfreiwillige Lustknabe gehalten. Gar soweit ist seine Hochwürden bei mir nicht gegangen.
    Ich erinnere mich an eine Unterredung nach dem Rauswurf des Täters mit einem Mitschüler, der von sich erzählte, er habe die Katalogseiten mit den Dessous umgeschlagen und die Waffenseiten studiert. Zu erklären ist, dass Segeroth seinen Opfern Versandhauskataloge vorgelegt hat, das Zimmer für einige Zeit verließ, damit sich der Knabe erregte, dann wieder kam und seinerseits für eigenen Lustgewinn mit diesem zusammen sorgte.
    Möglicherweise hat er seine Aufmerksamkeit den unterschiedlichen Knaben unterschiedlich gewidmet. Vielleicht war er sensibel für das, was er dem einzelnen zumuten konnte.
    Aber ich denke nicht, dass auch nur einer von uns verschont wurde.
    Sehr richtig Deine Ausführungen zu den Entschädigungszahlungen. Es wird nichts geben. Auf 5000,00 € pfeife ich. Ob es ein unverschämtes Kalkül von Ackermann war, die Einnahmen aus der Kirchensteuer ins Gerede zu bringen? Nicht auszuschließen. Sofort jedenfalls ging der Sturm der Entrüstung der nicht klerikalen Katholiken los, dass es ein Missbrauch der Gelder sei. Ein Unfug. Die Frage ist nämlich: Wer bitte schön kann über die Einnahmen und das Vermögen eines Bistums verfügen? Nach dem Kirchenrecht nur der Bischof.
    Als damals bei dem Limburger Bauskandal sich die Laien erregten, dass Tebartz-van Elst über das Geld des Bistums schamlos verfügt habe, war niemanden von diesen bekannt, dass dem Bischof in die finanziellen Transaktionen des Bistums niemand hineinzureden hat. Das Geld und Vermögen und das Wissen über beides gehört kirchenrechtlich ausschließlich dem Bischof; so auch die Einnahmen aus der Kirchensteuer.
    Die Vermögen und Einnahmen der Bistümer sind geheimste Verschlusssache. Da die Kirche keine Steuern bezahlt, kennt das Finanzamt nur die Einnahmen aus der Kirchensteuer und die üppigen Gehaltszahlungen aus dem allgemeinen Steueraufkommen für sämtliche Bischöfe. Vermutlich erhalten auch die in Rom beschäftigten deutschen Bischöfe Tebartz-van Elst, Gänswein, die Kardinäle Ratzinger, Müller weiterhin ihre Appanagen vom deutschen Steuerzahler.
    Die angemessene Entschädigung für uns alle wurde bis jetzt ausgesessen. So bleibt es. Die Kirche ist von Gott und damit ewig und wir die Geschändeten sind in absehbarer Zeit tot.
    Wen es interessiert: die giordano-bruno-Stiftung, eine Plattform für Agnostiker und Aufgeklärte, veranstaltet am 08.03. einen Vortrag des auch von Dir geschätzten Prof. Pfeiffer zu unserer Problematik. Einfach den Newsletter der Stiftung anfordern und anmelden, wenn es recht ist.
    Liebe Grüße
    N.N.

  • #25

    Winfried Ponsens (Mittwoch, 29 Januar 2020 10:34)

    Lieber Günter Lippke. Der Druck ist da. Aber er scheint nicht zu reichen. Einzelne Bischöfe wie z. B. Kardinal Woelki beugen schon mal mit Erklärungen vor, die ihren absolutistischen Herrschaftsanspruch unterstreichen. Der Fürst bin ich und ich allein entscheide. So die Übersetzung dessen, was der Erzbischof gewiss frommer, scheinbar aufgeklärter und nichts desto trotz die wahren Interessen kaschierend gerade verlautbaren ließ.
    Und die neueste Erklärung der Bischofskonferenz heißt übersetzt: wir können uns nicht einigen und wir wollen es auch nicht. Schämen sollen sich die Opfer für ihre Forderungen, nicht die Kirche für ihre Schuld. Den Bischöfen reicht es bekanntlich nicht aus, mit "Hochwürden" wie alle einfachen Priester angesprochen zu werden sondern es muss ein "Hochwürdigst" sein. Ein Wort, das es nach menschlicher Logik gar nicht geben kann. Entweder ist man würdig oder nicht. Alles deutet darauf hin, dass wahre Würde der katholischen Kirche in jeder Steigerungsform eher fremd gewesen ist, mindestens dann, als sie die Täter ihre Verbrechen ohne jede Konsequenz begehen ließ als auch heute, wo sie so leicht beweisen könnte, dass sie es mit ihrem "billigen" Schuldbekenntnis ernst meint. Sie könnte so leicht ein kleines Stück Würde zurückgewinnen, wenn...Aber ich befürchte, sie verstehen den Gedankengang schon nicht, weil sie Würde mit einer Form der Anrede verwechseln.

  • #24

    Günter Lippke (Dienstag, 28 Januar 2020 16:29)

    Im Vorfeld der Konferenz des Ständigen Rats der Bischofskonferenz und der Vollversammlung im März wird der Druck auf die Bischöfe, sich in der Aufarbeitung und in der offenen Frage der Entschädigung auf ein nennenswertes Ergebnis zu verständigen, erhöht. Der bekannte Kriminologe aus Hannover, der Weiße Ring, der Regierungsbeauftragte, die bundesweiten Zeitungen und heute auch ARD und ZDF widmen dem Thema Berichte und Interviews. Mir tut es gut. Ich empfinde es als solidarisch.
    So hoffe ich, dass die Energie und die Kreativität der Bischöfe nicht auf neue Ausflüchte zum Zeitgewinnen verwendet wird, sondern auf das baldige Aufzeigen eines Lösungsweges. Alles andere wäre unwürdig. Un-würdig. Ohne Würde.

  • #23

    Winfried Ponsens (Freitag, 13 Dezember 2019 19:53)

    Ich auch nicht. Aber es bleibt uns ja die Hoffnung.

  • #22

    Katrin Nauber (Freitag, 13 Dezember 2019 19:33)

    Tja, ich will es ja immer nicht glauben - aber es klingt schon recht plausibel.

  • #21

    Winfried Ponsens (Donnerstag, 12 Dezember 2019 10:43)

    Schon irre das Ganze. Dass wir als Betroffene misstrauisch gegenüber der Amtskirche sind, wen wundert das? Aber dass ein Kirchenrechtler, ein prominenter dazu, hinter der Entschädigungsdebatte ein "abgekartetes Spiel" und möglicherweise gar eine gezielte Kampagne vermutet, das ist schon ein Ding. Tatsächlich weist Vieles darauf hin, dass Herr Lüdecke recht hat. Wann werden sie verstehen, wie bedeutungsvoll die Entschädigung von Verbrechensopfern unter dem weiten Mantel der Kirche, auch für die Kirche selbst ist? Wenn für eine Institution der Respekt vollends verloren ist und nur noch Verachtung übrig bleibt, dann ist sie auf dem besten Wege, sich selber abzuschaffen.

  • #20

    Günter Lippke (Donnerstag, 12 Dezember 2019 07:30)

    Der Artikel der Frankfurter Rundschau vom 11.Dezember beleuchtet viele Aspekte, die in den jüngsten Einträgen im Forum behandelt wurden.
    https://www.fr.de/kultur/kirche-missbrauch-deutsche-bischoefe-katholische-laien-entschaedigung-opfern-hintertreiben-13284905.html

  • #19

    Winfried Ponsens (Mittwoch, 11 Dezember 2019 18:57)

    Jetzt sollte es der Link aber tun. Leider (oder besser zum Glück) können wir in einem älteren Beitrag, der einmal freigeschaltet ist, nichts mehr verändern. Hier der Link:

    https:/www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/dossiers_2019/2019-09-24_Anerkennung-Empfehlungen-Unabhaengige_Arbeitsgruppe_10.09.2019-final.pdf

  • #18

    Katrin Nauber (Mittwoch, 11 Dezember 2019 18:07)

    Der link funktioniert leider nicht.

  • #17

    Winfried Ponsens (Mittwoch, 11 Dezember 2019 16:55)

    Ich empfehle gerne, immer mal wieder in die Empfehlungen der sog. Expertenkommission hinein zu schauen. Man kann darin, wie ich finde, eine klare und bestimmte wie auch nüchterne und ausgewogene Argumentation verfolgen:

    https://www.missbrauchsopfer-josephinum-redemptoristen.de/aktuelles-ab-18-08-25-11-19/%20https:/www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/dossiers_2019/2019-09-24_Anerkennung-Empfehlungen-Unabhaengige_Arbeitsgruppe_10.09.2019-final.pdf

  • #16

    Michael Meurer (Dienstag, 10 Dezember 2019 23:36)

    Ich empfehle zum Thema "Entschädigungszahlungen aus Kirchensteuermitteln" die Ausführungen von Pater Mertens.
    https://www.katholisch.de/artikel/23578-die-kirche-ist-mit-blick-auf-entschaedigungen-keine-solidargemeinschaft

  • #15

    Katrin Nauber (Montag, 09 Dezember 2019 17:35)

    Eine Richtigstellung vorweg: Ich meinte nicht die "Beruhigung der Opfer", sondern die "Beruhigung der Diskussion".
    Das mit dem Brief, von dem Sie, Herr Ponsens, sprechen, lässt natürlich alles in anderem Licht erscheinen. Ich fürchte, das Ganze wird so enden: In einigen Jahren oder Jahrzehnten wird das Zölibat fallen, die Frauenfrage bearbeitet sein, die Opfer mit irgendeiner Summe abgefunden worden sein, und dann wird man sich rühmen, was man alles Tolles vollbracht hat. Von persönlicher Verantwortung oder gar Konsequenzen personeller Art wir wohl keine Rede mehr sein.